Willkommen im Bereich der Luftsicherheit der RKH Kliniken

Zur Sicherheit der bei uns startenden und landenden Rettungshubschrauber sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Patienten ist im Umfeld um unsere Landeplätze und Krankenhäuser einiges verboten. Durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) wird mittels Paragrafen der Flugspaß bei fliegenden Dingen gegenüber dem freien Feld eingeschränkt.

Im Umkreis von 1,5 km um unsere Landeplätze dürfen keine Drachen oder Kinderballone steigen gelassen oder Schirmdrachen betrieben werden (§19 LuftVO).

Während das Steigenlassen von Kinderballonen auf Antrag vom zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Ausnahmefällen genehmigt werden kann, ist eine Ausnahme bei den Drachen nicht möglich.
Auch verboten ist es, zwischen dem 02.01. und dem 30.12. eines Jahres Feuerwerkskörper (Kategorie F2) in dem Sicherheitskreis von 1,5 km aufsteigen zu lassen. Generell verboten ist der Aufstieg von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3, F4, P2 und T2.

Für den Aufstieg von Drohnen (UAS) gibt es in der LuftVO eine Reihe eigener Paragrafen, die es für Piloten dieser unbemannten Fluggeräte zu beachten gilt. Welche dies im Detail sind, kann auf den entsprechenden Seiten im Internet in Erfahrung gebracht werden.
Exemplarisch verweisen wir auf die Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Informationen zum Start von Kinderluftballonen

Der Aufstieg von Kinderluftballonen in größeren Gruppen oder ab einer Anzahl von 50 Stück im Umkreis von 1,5km um unsere Krankenhäuser mit einem Hubschrauberlandeplatz (HLP oder PIS) ist verboten. Über das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) kann eine Ausnahmegenehmigung online beantragt werden.

Unabhängig von einer eventuellen Genehmigung durch das RP ist zu beachten, dass der Abstand von 100m zu unseren Häusern mit HLP oder PIS nicht unterschritten werden darf. Wie sich dieser "Sicherheitsbereich" im geografischen Gebiet erstreckt, ist auf den als JPG bereit gestellten Kartenausschnitten und den darin als rot hervorgehobenen Bereichen ersichtlich.

Die für den Aufstieg von Kinderluftballonen relevanten Karten sind:

Eine individuelle Aufstiegserlaubnis kann durch uns nicht erteilt werden.
Eine Missachtung kann mit einem Strafverfahren und Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Ein Anmeldeformular für den Aufstieg von Kinderluftballonen finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Informationen zum Start von Drohnen (UAS)

Für Drohnenpiloten haben wir die für den sicheren Betrieb unserer Landeplätze und Krankenhäuser relevanten Punkte zu Hinweisen für Drohneneinsätze zusammengefasst.

Die Hinweise sowie die dazu gehörenden Pläne geografischer Gebiete können hier heruntergeladen werden:

Beachten Sie bitte, dass die Ausweisung von geografischen Gebieten auf Webseiten oder in Apps fehlerhaft sein können. Informieren Sie sich immer über die räumliche Nähe zu einem Krankenhaus. Unabhängig von der Anzeige in Hilfsmitteln welcher Art auch immer, trägt stets der Pilot die Verantwortung für sein Fluggerät.

Verfügt der Drohnenpilot über eine aktuell gültige geografische Allgemeinerlaubnis des RP BW und werden im Radius von 1,5 km um unsere Landeplätze (siehe Pläne geografischer Gebiete der RKH) nachfolgende Auflagen erfüllt, muss keine Freigabe durch die RKH Gesundheit abgefragt werden.

  • Die Auflagen aus der Allgemeinerlaubnis werden erfüllt.
  • Die maximale Flughöhe ist auf die Firsthöhe der in 100 m Umkreis umliegenden Gebäude bzw. die Gipfelhöhe umliegender Bäume beschränkt.
  • Die absolute Flugverbotszone von 100 m um das Krankenhausareal wird nicht verletzt.
  • Vor dem Aufstieg wird die zuständige Rettungsleitstelle (ILS) informiert und bez. Flugbewegungen angefragt. Das weitere Verfahren erfolgt in Abstimmung mit der ILS
  • Es findet eine ständige Kontrolle auf Sicht und Akustik des Luftraums statt - Bei Flugbewegung anderer Luftfahrzeuge ist die Drohne zu landen
  • In einer Entfernung 750 m um den HLP (Luftlinie) ist die Luftraumüberwachung von einer zweiten Person durchzuführen, die während des Fluges keine weitere Aufgabe zu erfüllen hat.

Besitzt der Drohnenpilot keine aktuell gültige geografische Allgemeinerlaubnis des RP BW, muss mindestens 10 Arbeitstage vor dem Aufstieg unter rkh.luftsicherheit(at)rkh-gesundheit.de eine Freigabe der RKH Gesundheit eingeholt werden. Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie in den erwähnten Hinweisen. Generell wird nur in begründeten Ausnahmefällen und bei höheren Interessen eine entsprechende Aufstiegserlaubnis erteilt.

Eine Missachtung kann mit einem Strafverfahren und Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Nützliche Links: