Willkommen im Bereich der Luftsicherheit der RKH Kliniken

Zur Sicherheit der bei uns startenden und landenden Rettungshubschrauber sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Patienten ist im Umfeld um unsere Landeplätze und Krankenhäuser einiges verboten. Durch die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) wird mittels Paragrafen der Flugspaß bei fliegenden Dingen gegenüber dem freien Feld eingeschränkt.

Im Umkreis von 1,5 km um unsere Landeplätze dürfen keine Drachen oder Kinderballone steigen gelassen oder Schirmdrachen betrieben werden (§19 LuftVO).

Während das Steigenlassen von Kinderballonen auf Antrag vom zuständigen Regierungspräsidium (RP) in Ausnahmefällen genehmigt werden kann, ist eine Ausnahme bei den Drachen nicht möglich.
Auch verboten ist es, zwischen dem 02.01. und dem 30.12. eines Jahres Feuerwerkskörper (Kategorie F2) in dem Sicherheitskreis von 1,5 km aufsteigen zu lassen. Generell verboten ist der Aufstieg von Feuerwerkskörpern der Kategorie F3, F4, P2 und T2.

Für den Aufstieg von Drohnen (UAS) gibt es in der LuftVO eine Reihe eigener Paragrafen, die es für Piloten dieser unbemannten Fluggeräte zu beachten gilt. Welche dies im Detail sind, kann auf den entsprechenden Seiten im Internet in Erfahrung gebracht werden.
Exemplarisch verweisen wir auf die Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.

Informationen zum Start von Kinderluftballonen

Der Aufstieg von Kinderluftballonen in größeren Gruppen oder ab einer Anzahl von 50 Stück im Umkreis von 1,5km um unsere Krankenhäuser mit einem Hubschrauberlandeplatz (HLP oder PIS) ist verboten. Über das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) kann eine Ausnahmegenehmigung online beantragt werden.

Unabhängig von einer eventuellen Genehmigung durch das RP ist zu beachten, dass der Abstand von 100m zu unseren Häusern mit HLP oder PIS nicht unterschritten werden darf. Wie sich dieser "Sicherheitsbereich" im geografischen Gebiet erstreckt, ist auf den als JPG bereit gestellten Kartenausschnitten und den darin als rot hervorgehobenen Bereichen ersichtlich.

Die für den Aufstieg von Kinderluftballonen relevanten Karten sind:

Eine individuelle Aufstiegserlaubnis kann durch uns nicht erteilt werden.
Eine Missachtung kann mit einem Strafverfahren und Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Ein Anmeldeformular für den Aufstieg von Kinderluftballonen finden Sie auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.

Informationen zum Start von Drohnen (UAS)

Für Drohnenpiloten haben wir die für den sicheren Betrieb unserer Landeplätze und Krankenhäuser relevanten Punkte zu Hinweisen für Drohneneinsätze zusammengefasst.

Die Hinweise sowie die dazu gehörenden Pläne geografischer Gebiete können hier heruntergeladen werden:

Beachten Sie bitte, dass die Ausweisung von geografischen Gebieten auf Webseiten oder in Apps fehlerhaft sein können. Informieren Sie sich immer über die räumliche Nähe zu einem Krankenhaus. Unabhängig von der Anzeige in Hilfsmitteln welcher Art auch immer, trägt stets der Pilot die Verantwortung für sein Fluggerät.

Die Hinweise sind ungeachtet einer eventuell bereits erteilten allgemeine Aufstiegserlaubnis des Regierungspräsidiums (RP) zu beachten. Insbesondere für den Sicherheitsbereich von 100m um jeden unserer Standorte besteht ein absolutes Flugverbot für Drohnen.
Ohne allgemeine Aufstiegserlaubnis des RP muss die Freigabe für einen Drohnenflug im Bereich einer unserer Landeplätze unter rkh.luftsicherheit(at)rkh-gesundheit.de mindestens 10 Arbeitstage vor dem Flug eingeholt werden. Die hierfür notwendigen Angaben finden Sie in den erwähnten Hinweisen.
Generell erteilen wir nur in begründeten Ausnahmefällen und bei höheren Interessen eine entsprechende Aufstiegserlaubnis.

Eine Missachtung kann mit einem Strafverfahren und Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet werden.

Nützliche Links: