Die Besucherregelung von Krankennhäusern orientiert sich gemäß Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (01.07.2021) immer an der aktuell geltenden Inzidenzstufe. Da die Inzidenzen mehr als fünf Tage unter der Grenze von 10 geblieben sind, wurde die Inzidenzstufe 1 erreicht und es gelten entsprechend weitere Lockerungen.
Nach wie vor darf ein stationärer Patient pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Der Besuchstermin ist zuvor mit der jeweiligen Station, auf welcher der Patient liegt, zu vereinbaren. Eine wesentliche Erleichterung für die Besucher bei der momentan erreichten Inzidenzstufe 1 ist der Wegfall der 3-G-Regel. Mussten die Besucher zuvor getestet, genesen oder geimpft sein, genügt nun eine Registrierung am Eingang mit Selbstauskunft. Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis erneut über die Grenze von 10 steigen und somit die Regelungen der Inzidenzstufe 2 in Kraft treten, gilt für die Krankenhäuser im jeweiligen Landkreis wieder die 3-G-Regel.
Unabhängig von diesen Besucherregelungen gelten nach wie vor die Hygiene- bzw. AHA-L-Regeln in den RKH Kliniken. Besucher, Begleitpersonen oder sonstige Personen wie Rettungskräfte, Handwerker und andere Dienstleister müssen eine mitgebrachte FFP2-Maske tragen, dürfen keine Krankheitssymptome wie Fieber, Schnupfen oder Husten haben, müssen Abstand halten und auf eine Händehygiene achten. „Da wir unsere Patienten und die für die Versorgung der Patienten wichtigen Mitarbeiter bestmöglich schützen wollen, müssen alle Besucher und externen Dienstleister unabhängig von den Inzidenzstufen innerhalb der Gebäude der RKH Kliniken nach wie vor eine FFP2-Maske tragen“, so Professor Dr. Jörg Martin in Anbetracht der hoch ansteckenden, zunehmend sich ausbreitenden neuen Delta-Variante von COVID-19.
https://www.rkh-gesundheit.de/informationen/sars-cov-2-covid-19/besucherregelungen/