Um mit Ihrer Behandlung pünktlich beginnen zu können, sollten Sie bitte 10 Minuten vorher bei uns eintreffen.
Gültigkeit von Heilmittelverordnungen
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung begonnen werden. Verordnet der Arzt "dringlichen Behandlungsbedarf" muss die Heilmittelverordnung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Behandlungsunterbrechung bei Heilmittelverordnungen
Eine Behandlung darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, sonst verliert die Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit.
Privat versicherte Patienten
Bitte entnehmen Sie die Preise der Honorarvereinbarung.
Rezeptgebühr
Für jede Heilmittelverordnung wird eine gesetzliche Zuzahlung fällig.
Terminabsage
Falls Sie bei einen Termin verhindert sein sollten, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir Ihren Termin einem anderen Patienten auf der Warteliste zur Verfügung stellen können.
Versicherten-Karte
Bitte bringen Sie mit jeder neuen Heilmittelverordnung auch Ihre gültige Versichertenkarte mit.
Befreiung
Bitte legen Sie Ihren Befreiungsausweis spätestens bei der 1. Behandlung vor.
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