Bei einer Organspende nach dem Tod (postmortale Organspende) stellen verstorbene Spenderinnen oder Spender die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Diese Spenderorgane werden dann an die passenden Patientinnen und Patienten, die auf ein Organ warten, vermittelt.
Gewebeverpflanzungen tragen seit über 100 Jahren dazu bei, Erkrankungen und Verletzungen erfolgreich zu behandeln und schwerkranken Menschen den Weg zurück ins Leben zu ermöglichen. Tausende Patienten erleben eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität und können wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, ihrer Arbeit nachgehen und ihre Lebenszeit genießen. Manchmal retten Gewebetransplantationen auch das Leben des Patienten. Jeder Mensch kann Gewebe spenden! Es gibt keine festen Altersgrenzen. Gewebespenden sind in jedem Krankenhaus möglich, auch noch mehrere Tage nach einem Herzstillstand.
Voraussetzung:
Damit es zu einer postmortalen Organ- oder Gewebespende kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Tod der Spenderin oder des Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Zum anderen muss eine Zustimmung zur Spende vorliegen. Diese Zustimmung kann über den Organ- und Gewebespendenausweis, in einer Patientenverfügung oder – wenn der Wille des Verstorbenen nicht bekannt ist – durch eine Entscheidung der Angehörigen im Sinne der verstorbenen Person erfolgen.
Diese Organe können gespendet werden
Diese Gewebe können gespendet werden
Transplantationsbeauftragte der RKH Gesundheit
Weiterführende Informationen
- www.organspende-info.de oder gebührenfreie 24-Stunden-Rufnummer: 0800–90-40-400
- www.organspende-register.de/erklaerendenportal
- www.dso.de
- www.gewebenetzwerk.de oder die gebührenfreie 24-Stunden-Rufnummer: 0800-511-5000
- Organspendeausweis
- Flyer Gewebespende
- Flyer Organspende