
Der Landkreis Ludwigsburg und die RKH Gesundheit sehen im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhebliche Risiken für die Krankenhausversorgung. Aus ihrer Sicht würden die vorgesehenen Regelungen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser weiter verschärfen und zusätzliche finanzielle Lasten auf die Kommunen verlagern.
Krankenhäuser stehen bereits heute unter hohem wirtschaftlichem Druck. Steigende Personal- und Sachkosten treffen auf eine Finanzierung, die mit dieser Entwicklung nicht Schritt hält. Gleichzeitig verlangt die Krankenhausreform von den Häusern erhebliche strukturelle Anpassungen. Bereits 70 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg weisen ein Defizit auf.
„Die RKH Gesundheit und insbesondere die Kliniken im Landkreis Ludwigsburg arbeiten seit zwei Jahren konsequent an ihrer Restrukturierung. Wir verbessern unsere wirtschaftlichen Ergebnisse und haben bereits wichtige Strukturmaßnahmen umgesetzt und bereits zwei Krankenhausstandorte geschlossen“, erklärt Dietmar Allgaier, Landrat Landkreis Ludwigsburg und Vorsitzender des Aufsichtsrats der RKH Regionale Kliniken Holding und Services. „Das geplante Gesetz würde diese Bemühungen erschweren. Es belastet die kommunalen Haushalte zusätzlich und schwächt die wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend.“
Gleiche Leistung – weniger Geld
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser für gleiche Leistungen künftig weniger Mittel erhalten und Kostensteigerungen nicht vollständig ausgeglichen werden. Dadurch würde sich die Lücke zwischen Aufwand und Finanzierung weiter vergrößern. Damit kommen zusätzlich zu unseren Konsolidierungsbemühungen weitere Lasten auf uns zu. Allein für die nächsten drei Jahre bedeutet das jährlich für die Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim eine Mehrbelastung von durchschnittlich 13,8 Mio. Euro, für die Kliniken des Landkreises Karlsruhe durchschnittlich von 4,6 Euro und für die Enzkreis-Kliniken und die Orthopädische Klinik Markgröningen jeweils durchschnittlich von 3,5 Mio. Euro.
Hinzu kommt, dass das Gesetz kurzfristig, ohne ausreichende Abstimmung mit den betroffenen Akteuren und parallel zur laufenden Krankenhausstrukturreform umgesetzt werden soll. Aus Sicht des Landkreises und der RKH Gesundheit erschwert dies die notwendige Planungssicherheit und steht nicht im Einklang mit dem Ziel, einen verlässlichen Rahmen für Restrukturierung und Transformation im Krankenhausbereich zu schaffen.
„Wir sichern weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung. Dafür brauchen die Krankenhäuser jedoch verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und einen verbindlichen Gesetzesrahmen. Wenn Einnahmen sinken, Kosten steigen und Gesetze permanent angepasst werden, gerät dieses Gleichgewicht zunehmend unter Druck“, betont Dr. Marc Nickel, Medizinischer Geschäftsführer. Für eine erfolgreiche Restrukturierung benötigen die Kliniken einen verantwortungsvollen politischen Rahmen, der nachvollziehbar und planbar ist.
Bürokratie wird auf- statt abgebaut
Kritisch bewertet wird auch die vorgesehene Ausweitung von Prüfungen. Sie würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand schaffen und personelle Ressourcen binden, die in der Patientenversorgung benötigt werden. Ein zentrales Versprechen der Krankenhausreform wird dadurch untergraben.
„Es geht nicht nur um Finanzierung, sondern um die Fähigkeit der Krankenhäuser, Versorgung dauerhaft verlässlich sicherzustellen. Zusätzliche Bürokratie und weiter steigender wirtschaftlicher Druck erschweren dieses Ziel“, sagt Axel Hechenberger, Kaufmännischer Geschäftsführer.
Kommunen werden zu Leidtragenden
Besonders problematisch ist aus Sicht des Landkreises, dass wirtschaftliche Belastungen der Krankenhäuser am Ende von den kommunalen Trägern aufgefangen werden müssen. Damit entstehen unmittelbare Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte.
„Wenn Kommunen die Defizite der Krankenhäuser ausgleichen müssen, berührt das unmittelbar ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt im Ergebnis dazu, dass finanzielle Belastungen der gesetzlichen Krankenkassen über die Krankenhäuser auf die kommunale Ebene verlagert werden. Deshalb ist es wichtig, die Auswirkungen des Gesetzes auch mit Blick auf die kommunalen Haushalte sorgfältig zu berücksichtigen“, erklärt Allgaier.
Forderung: Kurskorrektur im parlamentarischen Prozess und sinnvollen Strukturwandel initiieren
Der Landkreis und die RKH Gesundheit sprechen sich deshalb für Gesetzesänderungen im parlamentarischen Prozess aus. Erforderlich sind aus ihrer Sicht eine auskömmliche Finanzierung, weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen für den notwendigen Strukturwandel im Krankenhausbereich. Zugleich liegen mit den Vorschlägen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft sinnvolle Lösungsansätze vor, die in den weiteren politischen Dialog einbezogen werden sollten.
Ziel muss es sein, Qualität, Effizienz und strukturelle Weiterentwicklung im Gesundheitswesen zu fördern, ohne die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser und die Handlungsfähigkeit der Kommunen zusätzlich zu belasten.
Öffentlicher Dialog am 12. Juni
Im Rahmen des Aktionstags der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft am 12. Juni informierten der Landkreis Ludwigsburg und die RKH Gesundheit die Öffentlichkeit in den Kliniken in Ludwigsburg, Bietigheim und Markgröningen über die Auswirkungen des Gesetzentwurfs. Bereits Ende Mai wurden die Mitglieder des Bundes- und Landtags detailliert informiert und zum Dialog eingeladen.
Der Landkreis verbindet damit die Erwartung, dass die politischen Entscheidungsträger die dargestellten Auswirkungen und Lösungsvorschläge konstruktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbeziehen.