Bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ist ein medizinischer Eingriff geplant, der die Einsetzung, Wechselung oder Entfernung eines Implantates vorsieht. Für ganz Deutschland gibt es nun ein Implantateregister. Jedes Krankenhaus und jede Arztpraxis, die Operationen durchführt, bei denen

  • Brustimplantate
  • Hüftimplantate
  • Knieimplante

eingesetzt, gewechselt oder wieder entnommen werden, muss dort bestimmte Informationen melden. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist das Implantateregistergesetz (IRegG).

Sicherlich fragen Sie sich Warum werden diese Informationen im Register gesammelt? Welche Informationen dürfen gesammelt werden? Welche Informationen dürfen weitergegeben werden? Etc. Diese werden ausführlich in der der Patienteninformation des Bundesministeriums für Gesundheit erläutert und können hier in verschiedenen Sprachen nachgelesen werden.

Ablaufbeschreibung der Meldung innerhalb unsrer Klinik

Ihr Recht auf Selbstauskunft Ihrer bereits übermittelten Daten ans Implantateregister

Ihr Recht auf Korrektur Ihrer bereits übermittelten Daten ans Implantateregister