Aufnahme-/ Entlassmanagement
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 1. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassmanagement sicherstellen müssen, wie es in den RKH Kliniken schon lange praktiziert wird. Unser Ziel ist es, für Sie eine lückenlose Anschlussversorgung nach Ihrem stationären Aufenthalt bei uns zu organisieren.
Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?
Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren wir Sie über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihrer Behandlung ermitteln unsere Ärzte, Pflegekräfte und ggf. unser Sozialdienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen - beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung - durchgeführt werden.
Kontakt für weiterbehandelnde Leistungserbringer
Behandeln Sie als Hausarzt, Rehabilitationsklinik, Pflegedienst oder Apotheke einen unserer Patienten nach der Entlassung weiter? Bei Rückfragen zum stationären Aufenthalt des Patienten in unserer Klinik erreichen Sie einen Ansprechpartner über die Telefonnummer der jeweiligen entlassenden Station.
Die Telefonnummer finden Sie auf dem Briefkopf des Entlassbriefes oder über den jeweiligen I-Punkt.
Vollmacht zur Aushändigung von Patientenunterlagen
Ihre stationäre Patientenaufnahme bei uns
Um Ihre stationäre Aufnahme angenehmer zu gestalten, ist es unser Ziel Ihre Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.
Sie können dies unterstützen, indem Sie die untenstehenden Formulare bereits zu Hause ausdrucken und ausfüllen. Bei Ihrer stationären Aufnahme geben Sie diese bitte im Aufnahmebüro ab. Falls Sie Fragen haben, dürfen Sie gerne während Ihrer stationären Aufnahme auf uns zukommen.
Seit 25.05.2018 sind wir an die EU Datenschutz Grundverordnung gebunden. Unsere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie untenstehend.
Bei Ihrer Aufnahme haben Sie die Wahl der Datenschutz Grundsatzverordnung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Hier finden Sie in den untenstehenden Aufnahmeformularen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, öffnen Sie bitte den Reiter "gesetzlich versicherte Patienten".
Wenn Sie unser Wahlleistungsangebot in Form der Chefärztlichen Leistung oder der Unterbringung in einem Wahlleistungszimmer als privat (Zusatz-) Versicherter oder Selbstzahler nutzen möchten, bitten wir Sie die Formulare im Reiter "Privat versicherte Patienten" auszufüllen. Weitere Informationen zu den Wahlleistungen finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!