Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kliniken Ludwigsburg-Bieitgheim gGmbH für das RKH Simulationszentrum (Kurse)
1. Anmeldung, Vertragsschluss
Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt schriftlich auf einem Anmeldeformular. Sofern das RKH Simulationszentrum nicht ausdrücklich die Belegung von Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für Veranstaltungen insgesamt erfolgen. Der Kurs bzw. die Weiterbildung hat die im aktuellen Programm genannte feste Dauer bzw. Laufzeit. Veranstaltungen, welche aus mehreren Teilen bestehen, enden erst mit erfolgter Durchführung des letzten Teils. Bei Teilnehmer beschränkten Veranstaltungen erfolgt die Berücksichtigung zur Teilnahme nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung in Schriftform kommt der Vertrag zustande und der Teilnehmer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Zahlung, Fälligkeit, Verzug
Der Teilnehmer verpflichtet sich – soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden – zur fristgerechten Zahlung der Gebühren. Die Gebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die laut Rechnungsstellung fällig sind. Befindet sich der Teilnehmer mit mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Lehrgangsgebühr sofort fällig. Die Zahlung hat unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu erfolgen.
3. Rücktritt
Der Teilnehmer kann bei Kursen bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Es entstehen in diesem Fall keine Gebühren. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wenn eine Absage für ein gebuchte Veranstaltung kurzfristiger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Veranstalter eingeht, ist die volle Gebühr zu entrichten.
Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RKH Simulationszentrum. Der Teilnehmer wird von seiner Zahlungspflicht befreit, wenn er mit Zustimmung des RKH Simulationszentrums einen Ersatzeilnehmer stellt. Das RKH Simulationszentrum wird die Zustimmung nur dann verweigern, wenn dem Ersatzteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen oder die persönliche Eignung fehlen.
4. Kündigung
Der Teilnehmer kann den Vertrag über die Teilnahme an dem Kurs bzw. an der Weiterbildung nur aus triftigen Gründen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt ist der Eingang der Kündigungserklärung bei dem Veranstalter (RKH Simulationszentrum). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt.
Änderungen in den Kurs- oder Weiterbildungsinhalten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. Das RKH Simulationszentrum kann aus wichtigen
Gründen, wie z. B. nachhaltige Störungen oder Urheberrechtsverletzungen durch Teilnehmer, fristlos kündigen. Das RKH Simulationszentrum behält sich vor, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder nach erfolgloser Abmahnung bei Verstößen gegen die Hausordnung. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Kurs- oder Weiterbildungsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Kurs bzw. Weiterbildung zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet.
5. Urheberrechte
Alle Rechte, auch die der Übersetzung des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, behält sich der Veranstalter vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie,Mikrofilm, elektronische Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltung gestellte Software darf weder entnommen, noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Schadenersatzforderungen vor.
6. Absage von Lehrveranstaltungen
Das RKH Simulationszentrum hat das Recht, Veranstaltungen oder Lehrgänge vor Beginn wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder bei Folgen höherer Gewalt abzusagen. Bereits gezahltes Entgelt wird zurückerstattet.
7. Dozenten-/Trainerwechsel, Wechsel des Veranstaltungsortes
Soweit das Gesamtkonzept der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Trainern/Operatoren, Verschiebungen des Ablaufplanes oder Änderung des Veranstaltungsort weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt davon bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für welche der Veranstalter selbst und für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen stets haftet.
9. Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten, den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters bzw. der Lehrgangsleitung Folge zu leisten sowie regelmäßig an den Veranstaltungen teilzunehmen.
10. Unwirksame Klauseln
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.
11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12. Datenschutz
Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungsabwicklung gespeichert und verwendet. Es sei denn, der Teilnehmer hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass seine Daten für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Ludwigsburg.