Parkmöglichkeiten

An der RKH Orthopädischen Klinik Markgröningen, OKM, stehen für Patienten und Besucher ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Parkhaus

Das Parkhaus ist die kostengünstigste Parkmöglichkeit auf dem Gelände der Klinik. Im Parkhaus steht ein Aufzug zur Verfügung. Vom EG und der Ebene 3 gelangen Sie über den Fußweg in die Klinik. Auf diesen Ebenen befinden sich auch die Automaten, an denen Sie die Parkgebühren vor der Ausfahrt begleichen müssen.

Bitte beachten Sie, dass unsere weiteren Parkplätze von einem externen Unternehmen überwacht werden. Das Unternehmen ist von der Klinik beauftragt, regelmäßige Kontrollen vorzunehmen und die Sanktionierung von Verstößen gegen die Parkordnung durchzuführen.

Parken am Haupteingang

Die Haltebucht direkt vor der Klinik kann zum ein- und aussteigen von Patienten genutzt werden.
Am Haupteingang der Klinik finden Sie auch einige Parkplätze.

Parkplatz

Der Parkplatz unterhalb der Klinik ist grundsätzlich den Mitarbeitern der Klinik vorbehalten. Bitte beachten Sie, dass für Besucher diese Parkplätze teurer sind. Wir bitten Sie deshalb unser kostengünstigeres Parkhaus zu nutzen.

Parken auf den Behindertenparkplätzen

Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen ist das Parken nur mit dem blauen Parkausweis erlaubt. Mit dem orangefarbenen und blauen Parkausweis können Sie auf den Parkplätzen mit Parkscheinautomat vor dem Klinikhaupteingang kostenfrei parken, da es sich hier zwar um privates, aber dem öffentlichen Zweck gewidmetes Gelände handelt. Der Parkausweis muss hier allerdings gut sichtbar ausgelegt sein. In unserem privaten gebührenpflichtigen Parkhaus können Sie ebenfalls auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken, allerdings nicht kostenfrei, da es ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten direkt vor dem Haupteingang gibt. Der große Parkplatz unterhalb der Klinik ist ausschließlich unseren Mitarbeitern vorbehalten. Sollten Sie im Ausnahmefall dort parken, ist auch dieser Parkplatz trotz der Parkausweise für behinderte Menschen (orangefarben und blau) kostenpflichtig, da es sich dort um ein Privatgelände handelt.