Pressemitteilung

Tierische Assistenz in den RKH Kliniken willkommen

RKH Gesundheit stellt sich zunehmend auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein

Claudia Lychacz, Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Ludwigsburg, Sabine Hertweck mit ihrem Therapiehund, der auf der Palliativstation zum EInsatz kommt, Sonja Molet und ihr Blindenführhund, und Dr. Michael Buob, Ärztlicher Direktor des Sozialpädiatrischen Zentrums und Mitglied des Arbeitskreises Inklusives Krankenhaus.

Denkt man im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt an Tiere, so fallen einem zunächst meist Hunde oder Pferde ein, die das Klinikpersonal bei der Therapie und Betreuung der Patienten unterstützen. In der RKH Geriatrische Rehabilitationsklinik Mühlacker begleitet die Therapiehündin Candy seit ein paar Jahren mit großem Eifer die Therapiesitzungen mit Patienten. Auch auf der Palliativstation des Klinikums tragen einmal pro Woche Therapiehunde zu Trauerbewältigung und emotionaler Stabilität bei.
Doch was ist, wenn ein Mensch mit Behinderung und tierischem Begleiter vor der Türe steht und medizinische Behandlung benötigt oder einen Besuch machen will?

Assistenzhunde sehen, hören, riechen und spüren für ihre Besitzer. Dazu zählen nicht nur Blindenführhunde, sondern auch Servicehunde, die beispielweise Türen öffnen oder Dinge bringen, sowie Signalhunde, die auf Veränderungen im Körper wie einen nahenden Epilepsieanfall oder auf allergieauslösende Stoffe reagieren und rechtzeitig vorwarnen. Aber auch Begleitung bei Autismus oder posttraumatischer Belastung ist ein Einsatzbereich für Assistenzhunde.
Wie geht es nun weiter, wenn der Assistenzhund nicht zum „Klinikpersonal“ gehört?
Muss er jetzt, wie jedes andere Tier auch, draußen bleiben? Oder kann er seinen Menschen auch innerhalb des Klinikums weiter unterstützen?

Die richtige Antwort ist: Diese tierischen Assistenten sind in den Kliniken der RKH Gesundheit willkommen.
Und das zurecht! Seit dem 1. Juli 2021 gilt das Willkommen – rechtlich gesehen – nicht nur für Blindenführhunde, die auch schon vorher als medizinisches Hilfsmittel Zutrittsrechte besaßen. Vielmehr gilt diese Regelung – dank des Teilhabestärkungsgesetztes – für alle (geprüften) Assistenzhunde. Sie sind überall dort zugelassen, wo Besucher und Patienten in Straßenkleidung erlaubt sind, also in der Notaufnahme, in allen Ambulanzen und auch auf den Stationen zum Besuch.  
Dies kennt auch Sonja Molet aus eigener Erfahrung, die seit zehn Jahren einen Blindenführhund hat und schon drei Mal in Begleitung ihres Assistenten im RKH Klinikum Ludwigsburg war. Zweimal zum Krankenbesuch und einmal als ambulante Patientin. „Bei allen meinen Aufenthalten im RKH Klinikum Ludwigsburg habe ich mich mit meinem Blindenführhund willkommen gefühlt und sehr gut zurechtgefunden“, berichtet Molet. Die Unterstützung der Mitarbeiter des i-Punkts sei zusätzlich nicht zu unterschätzen. „Bei einem Krankenbesuch in der Chirurgie war mein Hund Ron der Star des Tages“, lacht sie. Bei ihrer eigenen Behandlung lag ihr Blindenführhund artig in einer Ecke des Behandlungsbereichs und wartete geduldig, bis sie fertig war. „Es war alles sehr unkompliziert, dem Hund wurde sogar von Klinikmitarbeitern, Patienten und Besuchern großes Interesse entgegen gebracht“, so Molet.
Aus mehreren Erlebnissen wisse sie aber auch, dass einzelne Menschen Angst vor dem Hund haben und sich dann unsicher oder abwehrend verhalten. Dann sei respektvoller,  lösungsorientierter Dialog auf beiden Seiten gefragt.

Die Verweigerung des Zutritts ist eine Diskriminierung vom Menschen mit Behinderungen, was dem Grundsatz ihrer Gleichstellung mit Menschen ohne Behinderung widerspricht. Nur in wenigen, hygienisch hochsensiblen Bereichen wie Operationssälen, Eingriffsräumen oder Herzkatheter-Laboren oder in speziellen Bereichen wie der Computertomographie oder der Radiologie ist das Mitführen eines Hundes zum Schutz der Patienten nicht zulässig. „Ich freue mich, dass sich die RKH Kliniken auf rechtliche Veränderungen im Bereich Inklusion einstellen und bei Schwierigkeiten gesprächsbereit agieren“, sagt Claudia Lychacz, Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Ludwigsburg. „Auf dem Weg zum inklusiven Krankenhaus stellen sich die RKH Kliniken im Landkreis Ludwigsburg immer besser auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ein. Auch durch persönliche Erfahrung kann ich sagen, dass sich die Mitarbeitenden um wertschätzende Behandlung der Betroffenen bemühen. Die Existenz einer festen Ansprechperson für inklusive Fragen ist nicht selbstverständlich“, lobt Lychacz, die selbst von einem Blindenführhund unterstützt wird.
Für die RKH Kliniken im Landkreis Ludwigsburg ist diese Ansprechperson Brigitte Belzhuber. „Es ist uns ein großes Anliegen, sowohl stationäre als auch ambulante medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderung so menschenwürdig wie möglich zu gestalten. Zum ambulanten Bereich gehören künftig Assistenzhunde mit dazu“, verspricht sie. Neben weiteren Themen beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern unterschiedlicher Fachbereiche aus dem RKH Klinikum Ludwigsburg auch mit dem Thema „inklusives Krankenhaus“ und bezieht dabei Vertreter der Stadt Ludwigsburg und Menschen mit Behinderung ein.

Hilfreich ist, einen Nachweis über die erfolgreiche Prüfung zum Assistenzhund mitzuführen. Die seit nun über einem Jahr veränderten Zutrittsrechte gelten auch für andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Arztpraxen, Einkaufsläden, Kulturstätten und Freizeiteinrichtungen. Oft ist dies nicht bekannt.
Die Kliniken der RKH Gesundheit setzen hier ein Zeichen für Inklusion und wünschen sich, dass dieses Zeichen Nachahmung findet.