Pressemitteilung

Einschränkung der Besucherregelung in den Kliniken der RKH Gesundheit

Zutrittsmöglichkeiten werden zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter eingeschränkt

Die aktuell hohe Dynamik der Neuinfektionen führt zu einer schnell steigenden Zahl an COVID-19-Patienten und einem wachsenden Personalausfall in den Kliniken. Deshalb kommt es zu einer zunehmenden Knappheit an Patientenbetten primär im Bereich der Normalstation.

Vor diesem Hintergrund haben sich die RKH Kliniken der RKH Gesundheit entschlossen, zum Schutz der Patienten und der sie versorgenden Klinikmitarbeiter die Besucherregelung einzuschränken. Ab jetzt wird im RKH Klinikum Ludwigsburg, RKH Krankenhaus Bietigheim-Vaihingen, RKH Orthopädische Klinik Markgröningen, RKH Krankenhaus Mühlacker, RKH Krankenhaus Neuenbürg, RKH Geriatrische Rehabilitationsklinik Mühlacker, RKH Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal und RKH Rechbergklinik Bretten pro Patient und Tag nur noch ein Besucher für eine Stunde zugelassen.

Ob es im Laufe der Woche zu einer weiteren Einschränkung der Besucherregelung, also zu einem Besucherstopp kommt, hängt von der weiteren Entwicklung in den nächsten Tagen ab. Nach wie vor müssen die Besucher einen negativen Antigenschnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist, und eine FFP2-Maske tragen.